Der WHO-Pandemievertrag

Nächster Meilenstein zur Neuen Normalität.

Für viele Menschen ist die beginnende mediale Aufarbeitung der Corona-Zeit ein Hoffnungsschimmer am Ende eines langen dunklen Tunnels. Die schlechte Nachricht, das Licht am Ende des Tunnels ist der Zug, der gerade auf uns zurollt in Form des Pandemievertrags der WHO.

Am 1. Dezember 2021 haben sich die 194 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf den Beginn des Prozesses der Ausarbeitung und Aushandlung eines internationalen Pandemievertrages zur Stärkung der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion geeinigt.

Auf dem YouTube-Kanal der WHO wird für dieses komplexes Unterfangen wie folgt beworben:

Mit den Postulaten „Nobody is safe until everyone is safe” und „There will be other pandemics and other major health emergencies” erklärt die WHO die Etablierung eines völkerrechtlich rechtsverbindlichen internationalen Pandemieinstrumentes als alternativlos.

Und wenn es um „alternativlose Entscheidungen“ geht, gibt es niemanden, der es besser erklären kann als die ehemalige Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel:

Weiterhin soll der WHO-Pandemievertrag das Konzept „One Health“ (Eine Gesundheit) fördern, bei dem die Gesundheit von Menschen, Tieren und unserem Planeten miteinander verbunden werden.

Vom 21.05. – 28.05.2023 wurde die neue Gesundheitsvorschrift (International Health Regulation-IHR) der WHO auf Antrag der USA in Genf verhandelt. Der Pandemievertrag, der dann im Mai 2024 beschlossen werden soll und derzeit im Entwurf vorliegt, wurde im Mai 2023 damit weiter konkretisiert.

In Anbetracht der planetarischen Bedeutung und Tragweite, des sich noch in Verhandlung befindlichen WHO-Pandemievertrags, ist es erstaunlich, wie wenig im öffentlichen Raum zu diesem Thema debattiert wird. Politische und öffentliche Diskussionen, Beratungen durch das Parlament, usw. ???… momentan Fehlanzeige.

Um sich eine Meinung über den aktuellen Entwurf des WHO-Pandemievertrags zu bilden, ist es am besten, wenn man sich selbst die betreffenden aktuellen WHO-Dokumente genauer anschaut.

Dabei handelt es sich um folgende WHO-Dokumente:

Dokument 1: Zero draft of the WHO CA+ for the consideration of the Intergovernmental Negotiating Body at its fourth meeting
[Null-Entwurf der WHO CA+ zur Prüfung durch das Zwischenstaatliche Verhandlungsgremiums auf seiner vierten Sitzung — WHO-Konvention, -Übereinkommen oder anderes internationales Instrument zur Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion („WHO CA+“)]

Dokument 2: IGV (Internationale Gesundheitsvorschriften) – Anpassungen
Article-by-Article Compilation of Proposed Amendments to the International Health Regulations (2005) submitted in accordance with decision WHA75(9) (2022)
[Artikel-für-Artikel-Zusammenstellung von Änderungsvorschlägen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005), vorgelegt in Übereinstimmung mit dem Beschluss WHA75(9) (2022)]

Im Nachfolgenden werden einige Punkte aus den beiden WHO-Dokumenten genauer analysiert.


Zero draft of the WHO CA+
Kapitel I Einleitung
Artikel 1. Definitionen und Verwendung von Begriffen (S.9)

(b)„Pandemie“ bezeichnet die globale Ausbreitung eines Krankheitserregers oder einer Variante, die menschliche Populationen mit eingeschränkter oder fehlender Immunität durch anhaltende und hohe Übertragbarkeit von Person zu Person infiziert, die Gesundheitssysteme mit schwerer Morbidität und hoher Sterblichkeit überwältigt und soziale und wirtschaftliche Störungen verursacht, die eine effektive nationale und globale Zusammenarbeit und Koordination zu ihrer Kontrolle erfordern;

Die WHO setzt „eingeschränkte oder fehlende Immunität der menschlichen Population“ mit fehlender Herdenimmunität gleich. Zum Thema Herdenimmunität lesen wir auf der WHO-Seite die derzeit aktuelle Definition:

„Herdenimmunität“, auch bekannt als „Populationsimmunität“, ist der indirekte Schutz vor einer Infektionskrankheit, der eintritt, wenn eine Bevölkerung entweder durch Impfung oder durch eine frühere Infektion entwickelte Immunität immun ist. Die WHO unterstützt das Erreichen einer „Herdenimmunität“ durch Impfung und nicht dadurch, dass eine Krankheit sich in irgendeiner Bevölkerungsgruppe ausbreitet, da dies zu unnötigen Fällen und Todesfällen führen würde.

Diese Definition impliziert die Schlussfolgerung, dass eine globale Pandemie erst nachdem ein erheblicher Teil der Weltbevölkerung geimpft ist, beendet werden kann. Die natürliche Immunität wird von der WHO hiermit bewusst in den Hintergrund gedrängt, obwohl bereits bekannt ist, dass in vielen Fällen (z.B. bei Covid-19) die natürliche Immunität nach Erkrankung offenbar länger anhält als Impfschutz.


Zero draft of the WHO CA+
Kapitel III. Erreichen von Gerechtigkeit in, für und durch Pandemieprävention, -vorsorge, Reaktion und Wiederherstellung von Gesundheitssystemen
Artikel 9 Erhöhung der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten / Punkt 8 (S.16)

Jede Vertragspartei setzt gegebenenfalls internationale Standards für Laboratorien und Forschungseinrichtungen, die Arbeiten zur gentechnischen Veränderung von Organismen durchführen, um deren Pathogenität und Übertragbarkeit zu erhöhen, um und wendet diese an, überwacht sie und erstattet darüber Bericht, um eine unbeabsichtigte Freisetzung dieser Krankheitserreger zu verhindern. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Maßnahmen keine unnötigen administrativen Hürden für die Forschung schaffen.

Dieser Vertragspunkt bestätigt die Tatsache, dass es Labor- und Forschungseinrichtungen gibt, die Gain-of-Function Forschung betreiben, die Krankheitserreger mit erhöhter Pathogenität und Übertragbarkeit erschaffen, die potenziell die Voraussetzungen für eine Pandemie internationaler Tragweite schaffen können.

Erinnern wir uns an die kontroverse Debatte über den Ursprung von SARS-CoV-2.

In der Tat weist das Spike-Protein von SARS-CoV-2 einige bemerkenswerte Eigenschaften auf. Mehr dazu findet man im Artikel „Das Spike Protein im Fokus“.

An dieser Stelle ist es interessant zu sehen, wer die Hauptgeldgeber der WHO sind.

Quelle: WHO – Freiwillige Beiträge – Spezifiziert

Die Bill & Melinda Gates Foundation zusammen mit der GAVI Alliance (früher: Global Alliance for Vaccines and Immunization) sind die größten Geldgeber der WHO. Damit dürfte klar sein, wofür die Organisation steht. Besonders spannend in diesem Kontext sind die Gavi-Mitglieder Bill & Melinda Gates Foundation, die der Impfallianz Gavi bereits mehrere hundert Millionen US-Dollar gespendet hat.

Wer zahlt, bestimmt die Musik. Am 30.01.2023 sagte Bill Gates in einem Interview in der Sendung 7.30 auf ABC TV folgendes: Wir werden natürliche Epidemien haben und leider werden wir in Zukunft möglicherweise einige unnatürliche Epidemien haben.

Quelle: ABC News

Die Statements „Nach der Pandemie ist vor der Pandemie“ oder „Keiner ist sicher, bis alle sicher sind.“ erscheinen hiermit in einem etwas anderen Licht…


Zero draft of the WHO CA+
Kapitel III. Erreichen von Gerechtigkeit in, für und durch Pandemieprävention, -vorsorge, Reaktion und Wiederherstellung von Gesundheitssystemen
Artikel 9 Erhöhung der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten / Punkt 5&6 (S.16)

Die Vertragsparteien richten spätestens am XX unter Bezugnahme auf bestehende Modelle einen globalen Entschädigungsmechanismus für Schäden infolge von Pandemie-Impfstoffe ein.

Bis zur Einrichtung eines solchen globalen Entschädigungsmechanismus ist jede Vertragspartei bestrebt, in Verträgen über die Lieferung oder den Kauf von Produkten im Zusammenhang mit der Pandemie, Käufer-/Empfänger-Schadensersatzklauseln von unbestimmter oder übermäßiger Dauer auszuschließen.

Offensichtlich rechnet man schon bei einer globalen Impfkampagne mit einem nicht unerheblichen Prozentsatz an Schäden, die durch die Pandemie-Impfstoffe entstehen. Warum sollte man sonst von einem globalen Entschädigungsmechanismus sprechen und bis dessen Einrichtung Entschädigungsklauseln möglichst ausschließen? Man nimmt Kollateralschäden in Kauf, bis alle sicher sind?


Zero draft of the WHO CA+
Kapitel V. Koordinierung, Zusammenarbeit und Kooperation für Pandemieprävention, Vorsorge, Reaktion und Wiederherstellung des Gesundheitssystems
Artikel 17. Stärkung der Pandemie- und Gesundheitskompetenz / Punkt 1&2 (S.23)

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Wissenschaft, die öffentliche Gesundheit und die Pandemiekompetenz in der Bevölkerung sowie den Zugang zu Informationen über Pandemien und ihre Auswirkungen zu verbessern und gegen falsche, irreführende, fälschliche oder desinformierende Informationen vorzugehen, auch durch Förderung der internationalen Zusammenarbeit. In dieser Hinsicht wird jede Vertragspartei ermutigt:
(…)
regelmäßige Beobachtung und Analyse sozialer Netzwerke, um die Verbreitung und die Profile von Fehlinformationen zu ermitteln, die dazu beitragen, Kommunikations- und Nachrichten-strategien für die Öffentlichkeit zu entwerfen, um Fehlinformationen, Desinformationen und Falschnachrichten entgegenzuwirken und so das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken;
(…)
Die Vertragsparteien leisten einen Beitrag zur Erforschung der Faktoren, die die Einhaltung von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und im sozialen Bereich, das Vertrauen in und die Akzeptanz von Impfstoffen, die Verwendung geeigneter Therapeutika und das Vertrauen in die Wissenschaft und in staatliche Einrichtungen behindern, und informieren die Politik darüber.

Versucht man hiermit, jegliche Diskussionen im öffentlichen Raum zum Thema Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion zu unterbinden? Soll „politischer Druck“ auf „Faktoren“ ausgeübt werden, die bestimmte Maßnahmen und Aktionen der WHO hinterfragen könnten? Will man damit jeglichen wissenschaftlichen Diskurs im Keim ersticken? Wovor hat man so viel Angst? Sind solche Vertragsklauseln noch mit einer demokratischen Gesellschaftsordnung vereinbar? Wer bestimmt den Wahrheitsgehalt von Informationen? Nach welchen Kriterien werden Informationen zu diesem Thema auf Wahrheitsgehalt bestimmt?


Zero draft of the WHO CA+
Kapitel V. Koordinierung, Zusammenarbeit und Kooperation für Pandemieprävention, Vorsorge, Reaktion und Wiederherstellung des Gesundheitssystems
Artikel 18. One Health (S.24)

Die Vertragsparteien erkennen an, dass die meisten neu auftretenden Infektionskrankheiten und Pandemien durch Zoonoseerreger verursacht werden, und verpflichten sich, im Zusammenhang mit der Pandemieprävention, -vorsorge, -reaktion und -wiederherstellung der Gesundheitssysteme einen One-Health-Ansatz zu fördern und umzusetzen, der kohärent, integriert und koordiniert ist und bei dem alle relevanten Akteure zusammenarbeiten, wobei die bestehenden Instrumente und Initiativen angewendet werden.

Mit dem Ziel, die menschliche Gesundheit zu schützen und Gesundheitsgefahren zu erkennen und zu verhüten, fördern und verstärken die Vertragsparteien die Synergien zwischen der sektorübergreifenden und transdisziplinären Zusammenarbeit auf nationaler Ebene und der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, um Krankheitserreger mit pandemischem Potenzial an der Schnittstelle zwischen den Ökosystemen von Mensch, Tier und Umwelt zu ermitteln, eine Risikobewertung durchzuführen und sie gemeinsam zu nutzen, wobei sie deren gegenseitige Abhängigkeit anerkennen.

Die Vertragsparteien werden Maßnahmen ermitteln und in die relevanten Pandemie-präventions- und -bereitschaftspläne aufnehmen, die sich mit den Triebkräften für das Auftreten und Wiederauftreten von Krankheiten an der Schnittstelle zwischen Mensch, Tier und Umwelt befassen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Klimaänderungen, Landnutzungsänderungen, Handel mit Wildtieren, Wüstenbildung und Antibiotikaresistenz.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Synergien mit anderen bestehenden relevanten Instrumenten zu verstärken, die sich mit den Triebkräften von Pandemien befassen, wie Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt, Verschlechterung der Ökosysteme und erhöhte Risiken an der Schnittstelle Mensch-Tier-Umwelt aufgrund menschlicher Tätigkeiten.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, multisektorale, koordinierte, interoperable und integrierte One-Health-Überwachungssysteme auszubauen und die Laborkapazitäten zu stärken, um die Risiken und das Auftreten von Krankheitserregern und Varianten mit Pandemiepotenzial zu erkennen und zu bewerten, um Spillover-Ereignisse, Mutationen und die Risiken im Zusammenhang mit zoonotischen, vernachlässigten Tropenkrankheiten und vektorübertragenen Krankheiten zu minimieren und zu verhindern, dass kleine Ausbrüche bei Wildtieren oder Haustieren zu einer Pandemie werden.

An dieser Stelle sollte jeder Landwirt und Tierzüchter, aber auch jeder Hobby-Gärtner und Hobby-Tierzüchter, der Nahrungsmittel für den Eigenbedarf produziert und sich autark versorgen möchte, hellhörig werden. Wie diese Vertragsklauseln in der Praxis angewendet werden, kann man in dem Artikel „Nahrung als Waffe“ nachlesen.


IGV – Anpassungen
Artikel 1 Definitionen (S.2)
NEUER Artikel 13A WHO-geführte internationale Reaktion auf die öffentliche Gesundheit (S.12)

Ständige Empfehlung“ ist eine von der WHO gemäß Artikel 16 herausgegebene Empfehlung für bestimmte laufende Risiken im Bereich der öffentlichen Gesundheit in Bezug auf geeignete Gesundheitsmaßnahmen, die routinemäßig oder regelmäßig anzuwenden sind, um die internationale Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern oder einzudämmen und die Beeinträchtigung des internationalen Verkehrs zu minimieren;

Vorläufige Empfehlung“ ist eine Empfehlung, die von der WHO gemäß Artikel 15 für eine zeitlich begrenzte, risikospezifische Anwendung als Reaktion auf eine gesundheitliche Notlage von internationalem Belang herausgegeben wird, um die internationale Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern oder einzudämmen und Störungen des internationalen Verkehrs zu minimieren;

Die Vertragsstaaten erkennen die WHO als leitende und koordinierende Behörde für internationale Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit bei internationalen gesundheitlichen Notfällen an und verpflichten sich, die Empfehlungen der WHO bei ihren internationalen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu befolgen.

Damit wird klargestellt, dass alle so genannten Empfehlungen der WHO für alle Vertragsparteien verpflichtend sind. Effektiv bedeutet dies, dass die WHO die Kontrolle und die Entscheidungsmacht übernimmt und die verantwortlichen Behörden der einzelnen Vertragsparteien lediglich eine ausführende Funktion haben.


IGV – Anpassungen
Artikel 12 Bestimmung eines gesundheitlichen Notfalls von internationaler Tragweite, Gesundheitsnotstand von regionaler Tragweite oder Zwischenalarm (S.9)
Artikel 48 (S.26)

Der Generaldirektor bestimmt auf der Grundlage der Informationen, die er insbesondere von dem Vertragsstaat erhält, in dessen Hoheitsgebiet sich ein Ereignis ereignet, ob ein Ereignis gemäß den Kriterien und dem Verfahren eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite darstellt, und zwar in Übereinstimmung mit den in dieser Ausführungsordnung festgelegten Kriterien und dem darin vorgesehenen Verfahren.

Ist der Generaldirektor aufgrund einer Beurteilung nach dieser Ausführungsordnung der Auffassung, dass eine potentielle oder tatsächliche gesundheitliche Notlage von internationalem Belang vorliegt, so unterrichtet er alle Vertragsstaaten und bemüht sich, den Vertragsstaat, in dessen Hoheitsgebiet das Ereignis eintritt, zu dieser vorläufigen Feststellung zu konsultieren; er kann nach dem Verfahren des Artikels 49 die Stellungnahme des nach Artikel 48 eingesetzten Ausschusses (im Folgenden als „Notfallausschuss“ bezeichnet) einholen.

Der Generaldirektor richtet einen Notfallausschuss ein, der auf Ersuchen des Generaldirektors Stellung nimmt zu Folgendem:

(a) die Feststellung, ob ein Ereignis eine gesundheitliche Notlage von internationalem Belang darstellt, auf der Grundlage der Artikel 1, 2 und 12.4;
(…)

Der Notfallausschuss setzt sich aus Experten zusammen, die frei von Interessenkonflikten sind und vom Generaldirektor aus der IGV-Expertenliste und gegebenenfalls aus anderen beratenden Expertengremien der Organisation sowie aus Regionaldirektoren aus allen betroffenen Regionen ausgewählt werden.

Der Generaldirektor wählt die Mitglieder des Notfallausschusses auf der Grundlage der für eine bestimmte Sitzung erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrung und unter gebührender Berücksichtigung der Grundsätze einer ausgewogenen Alters-, Geschlechter- und geografischen Vertretung und des ausgewogenen Geschlechterverhältnisses aus und verlangt eine Schulung in dieser Verordnung vor der Teilnahme.  

Laut diese Vertragsklausel konzentriert sich die Entscheidungsmacht auf den Generaldirektor der WHO. Er richtet zwar einen Notfallausschuss aus Experten ein, die Mitglieder wählt er aber selbst und diese müssen vor Antritt zu einer verpflichtenden Schulung. Bedeutet dies, dass die Experten dabei „auf Linie“ gebracht werden? Ein Bild sagt bekanntlich mehr als tausend Worte:

Quelle: https://twitter.com/DrTedros/status/1515010722538954756

Soviel zu dem Thema „Experten, die frei von Interessenkonflikten“ sind.


IGV – Anpassungen
Artikel 18 Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Behälter, Beförderungsmittel, Waren und Postpaketen (S.16)
Artikel 31 Gesundheitliche Maßnahmen bei der Einreise von Reisenden (S.19)

Die von der WHO an die Vertragsstaaten ausgesprochenen Empfehlungen in Bezug auf Personen können die folgenden Hinweise enthalten:

  • Überprüfung der Reisevorgeschichte in betroffene Gebiete;
  • Überprüfung des Nachweises der ärztlichen Untersuchung und etwaiger Laboranalysen;
  • ärztliche Untersuchungen verlangen;
  • Überprüfung des Nachweises einer Impfung oder einer anderen Prophylaxe;
  • Impfung oder sonstige Prophylaxe vorschreiben;
  • verdächtige Personen unter Beobachtung der öffentlichen Gesundheit stellen;
  • Durchführung von Quarantäne- oder anderen Gesundheitsmaßnahmen für verdächtige Personen;
  • erforderlichenfalls Isolierung und Behandlung der betroffenen Personen;
  • die Rückverfolgung von Kontaktpersonen verdächtiger oder betroffener Personen durchzuführen;
  • Verweigerung der Einreise von verdächtigen und betroffenen Personen;
  • Verweigerung der Einreise nicht betroffener Personen in die betroffenen Gebiete;
  • Durchführung von Ausreisekontrollen und/oder Beschränkungen für Personen aus den betroffenen Gebieten.

Eine invasive medizinische Untersuchung, Impfung oder sonstige Prophylaxe darf nicht als Bedingung für die Einreise eines Reisenden in das Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats verlangt werden, mit der Ausnahme, dass diese Durchführungsbestimmungen vorbehaltlich der Artikel 32, 42 und 45 die Vertragsstaaten nicht daran hindern, eine ärztliche Untersuchung, eine Impfung oder sonstige Prophylaxe oder einen Nachweis der Impfung oder sonstigen Prophylaxe in Papierform oder in digitaler Form zu verlangen, wenn dies erforderlich ist, um festzustellen, ob eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht;

Diese Vertragsklauseln können unter Umständen dazu verwendet werden, um drastische Maßnahmen wie Impfpflicht, Isolation, Einschränkung der Bewegungsfreiheit usw. auf nationaler und internationaler Ebene gesetzlich durchzusetzen. Es ist zwar eine Empfehlung der WHO, die jedoch laut Artikel 13A für die Vertragsparteien verpflichtend ist. Man will also global dort weitermachen, wo man bei Covid-19 aufgehört hat und dabei noch eine Schippe draufsetzen.

Daher wäre jede so genannte „Aufarbeitung der Corona-Politik“ (wenn sie überhaupt stattfindet) nichts anderes als reine Beschäftigungstherapie.


IGV – Anpassungen
Neuer Artikel 13A: Zugang zu Gesundheitsprodukten, Technologien und Know-how für Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit / Punkt 6 (S.13)
Artikel 16 Ständige Empfehlungen (S.15)

Die WHO ergreift Maßnahmen, um …

  • Eine Liste der vorgeschriebenen Gesundheitsprodukte zu erstellen und zu veröffentlichen.
  • Die Ausarbeitung geeigneter ordnungspolitischer Leitlinien für die rasche Zulassung von qualitativ hochwertigen Gesundheitsprodukten, einschließlich der Entwicklung eines kohärenten Immunogenitätsschutzes (ICP) für Impfstoffe zu gewährleisten.
  • Überprüfung und regelmäßige Aktualisierung der bei der WHO gelisteten Behörden, um die entsprechenden Zulassungen zu erleichtern.
  • In ihrem Plan für die Zuteilung von Gesundheitsprodukten bestimmt die WHO unter anderem die Empfänger von Gesundheitsprodukten, einschließlich des Gesundheitspersonals, der Beschäftigten an vorderster Front und der gefährdeten Bevölkerungsgruppen, und legt die erforderliche Menge an Gesundheitsprodukten für eine wirksame Verteilung an die Empfänger in allen Vertragsstaaten fest.

Die WHO kann gemäß Artikel 53 ständige Empfehlungen für geeignete Gesundheitsmaßnahmen abgeben, die routinemäßig oder in regelmäßigen Abständen anzuwenden sind.
Solche Maßnahmen können von den Vertragsstaaten in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Waren und/oder Postpakete für spezifische, andauernde Risiken für die öffentliche Gesundheit angewandt werden
(…)


Zero draft of the WHO CA+
Kapitel III. Erreichen von Gerechtigkeit in, für und durch Pandemieprävention, -vorsorge, Reaktion und Wiederherstellung von Gesundheitssystemen
Artikel 8. Stärkung der Regulierung (S.15)

Die Vertragsparteien überwachen und regeln gegebenenfalls den Umgang mit minderwertigen und gefälschten Produkten im Zusammenhang mit einer Pandemie durch die bestehenden Mechanismen der Mitgliedstaaten für minderwertige und gefälschte medizinische Produkte.

Mit anderen Worten schreibt die WHO vor, welche Medikation stattfinden soll, kontrolliert die schnelle Zulassung von neuen Impfstoffen, definiert die Empfänger der Medikation (i.e. Impfung) sowie die Dauer und gegebenenfalls den Zyklus der Medikation (i.e. regelmäßige Impfauffrischung usw.). Alternative Medikationsansätze, die von der WHO nicht zugelassen sind, können als „minderwertig“ oder „gefälscht“ klassifiziert und entsprechend aus dem Verkehr gezogen werden.


Kommt Ihnen das nicht bekannt vor? Regelmäßige „Deja-vu“ Erlebnisse sind vorprogrammiert.

Der interessierte Leser kann problemlos viele weitere interessante Formulierungen in den oben gelisteten WHO-Dokumenten finden. Die hier vorgestellten Auszüge aus dem Pandemievertragsentwurf sind jedoch für folgende Schlussfolgerungen ausreichend:

  • Die WHO hat absolut kein Interesse, die natürliche Immunität der Weltbevölkerung zu fördern. Stattdessen fokussiert man sich, auf die rasche Entwicklung und schnelle Zulassung von neuartigen Medikamenten (in erster Linie Impfstoffe) ohne langjährige Tests.
  • Durch die Massenanwendung von solchen Präparaten nimmt man bewusst Impfschäden in Kauf.
  • Die WHO betrachtet Pandemien als zyklisches immer wiederkehrendes Phänomen (nach der Pandemie ist vor der Pandemie).
  • Im Rahmen des ONE Health Ansatzes erweitert die WHO die möglichen Ursachen für einen Gesundheitsnotstandes von internationaler Tragweite mit der Einbeziehung von Klimaänderungen, Landnutzungsänderungen, Tierzucht usw. Dieser Gedankenansatz bietet wesentlich mehr „kreative“ Möglichkeiten im Namen der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt, Notfallsituationen lokaler und globaler Tragweite mit allen damit verbundenen Konsequenzen auszurufen.
  • Der Pandemievertrag ist rechtlich bindend für alle Vertragsparteien.
  • Es besteht kein Interesse an öffentlichen Debatten und Diskussionen zu den entsprechenden WHO-Maßnahmen. Noch mehr – diese sollen möglichst im Keim erstickt werden.
  • Der Generaldirektor der WHO definiert, ob es sich bei einem Ereignis, um eine globale Pandemie handelt. In so einem Fall definiert die WHO und nicht die lokalen Regierungen, welche Maßnahmen ergriffen werden, welche Medikation in welchen Mengen und wie lange angewendet werden soll. Nur die WHO kann das Ende einer Pandemie ausrufen. Die Regierungsbehörden der einzelnen Staaten agieren „souverän“ bei der Umsetzung der WHO “Empfehlungen“.
  • Die WHO ist keine unabhängige Organisation. Aktuell sind Ihre größten Finanziers die Bill- und Melinda-Gates-Stiftung (direkt und indirekt durch die GAVI Impfallianz). Inwieweit so eine Organisation frei von Interessenkonflikten sein kann, ist fraglich.
  • Bei „zyklisch wiederkehrenden“ Extremsituation wie Pandemien wird die Kontrolle von kritischen Bereichen des Alltagslebens der Weltbevölkerung durch die WHO übernommen. Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit, in grundlegende Menschenrechte und Grundfreiheiten sind dann an der Tagesordnung. Im weitesten Sinne agiert die WHO unter solchen Bedingungen als eine „Weltregierung“, die nicht von der Bevölkerung der 194 Vertragsparteien demokratisch gewählt wurde.

Kenner des französischen Philosophen Michel Foucault und dessen Definition der Begriffe Bio-Macht bzw. Biopolitik wissen, dass „die Machttransformationen, die sich z.B. in Extremsituationen“ wie Seuchen oder Pandemien “entwickeln und verfestigten, nicht als Ausnahmefälle“ zu betrachten sind, „sondern als die Geburten und In-Kraft-Setzungen neuer allgemeingültiger und auch nach der Seuche weiter geltenden Verhältnisse“.
Es geht um das Entstehen und Verfestigen der neuen Machtparadigma und dessen Normalisierung. Siehe dazu Foucault: In der Seuche die Disziplinarmacht.

Der Artikel „Die Corona-Pandemie – Möge die Bio-Macht mit Dir sein“ unternimmt den Versuch, die Ereignisse der letzten 3 Jahre unter Einbeziehung der Wesensmerkmale der modernen Biopolitik zu erklären.  

Der WHO-Pandemievertrag verwendet die Corona-Pandemie als Blaupause für die Einführung von neuen biopolitischen Regulierungsnormen und deren globalen Standardisierung. So wie es momentan aussieht, wird jedes Individuum weltweit spätestens ab Mai 2024 an diesen neuen Regulierungsnormen im biopolitischen Sinne gemessen und bewertet. Wenn man dann der neuen WHO-Regulierungsnormen entspricht und diese bedingungslos befolgt – wird man gefördert bzw. in der globalen Solidaritätsfamilie inkludiert. Wenn man den neuen WHO-Regulierungsnormen nicht entspricht und nicht bedingungslos befolgt, wird man aus der solidarischen Weltgemeinschaft exkludiert.

Der Pandemievertag soll ein Meilenstein für die globale einheitliche Anwendung der Biopolitik mit allen ihren Facetten bilden. Das ist die Neue Normalität, in die man die Bevölkerung der 194 Mitgliedsländer der WHO überführen will.

Ist das die neue Welt, in der Sie leben wollen?
Ist das die Welt, die Sie ihren Nachkommen hinterlassen möchten?
Die Entscheidung liegt bei Ihnen!


Quellen (Stand vom 01.09.2023)